Informationen zur Barrierefreiheit
Nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1 BFSG. Wir verkaufen Unternehmen die Erstellung dieser Angaben, also stehen sie hier, im selben Format, mit denselben vier Abschnitten.
1. Unsere Dienstleistung
Die Nineteen84 Capital GmbH bietet unter bfsg-portal.de eine Schnellprüfung der digitalen Barrierefreiheit sowie eine Selbstbewertung an. Diese Seite ist über den Link „Barrierefreiheit“ im Fuß jeder Seite erreichbar und liegt als Text vor, der sich vorlesen und vergrößern lässt.
2. Wie die Dienstleistung zu benutzen ist
Die gesamte Website lässt sich ohne Maus bedienen. Alle Bedienelemente sind mit der Tabulatortaste erreichbar, die jeweils aktive Stelle ist mit einem deutlichen Rahmen markiert. Inhalte lassen sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen. Wer in seinem Betriebssystem Bewegung reduziert hat, bekommt keine Übergänge.
3. Wie wir die Anforderungen erfüllen
Als technischer Maßstab dient die EN 301 549 in der Fassung V3.2.1; deren Kapitel 9 verweist für Webinhalte auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA.
- Alle inhaltstragenden Bilder tragen Alternativtexte; dekorative Grafiken sind als solche ausgezeichnet.
- Textkontraste liegen über dem geforderten Verhältnis von 4,5 zu 1.
- Alle Eingabefelder haben Beschriftungen.
- Die Überschriftenhierarchie ist durchgängig, die Seitensprache im Quelltext hinterlegt.
- Farbe ist an keiner Stelle der einzige Informationsträger.
- Es gibt keine Videos und keine Tonaufnahmen.
- Es gibt kein Benutzerkonto und keinen Warenkorb. Wer die Dokumente der Selbstbewertung anfordert, gibt Name, Unternehmen und E-Mail-Adresse an; ein Konto entsteht dabei nicht. Wer den Maßnahmenplan kauft, wird einmalig auf eine Bezahlseite geleitet und kommt danach zurück.
Zusatzanforderungen an den elektronischen Geschäftsverkehr
Weil wir eine kostenpflichtige Leistung online verkaufen, gilt § 19 BFSGV. Danach müssen die Angaben zur Barrierefreiheit der angebotenen Leistung, die Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
- Die Angaben zur Barrierefreiheit unserer eigenen Leistung finden Sie auf dieser Seite.
- Eine Identifizierungsfunktion gibt es nicht: der Kauf verlangt weder Konto noch Anmeldung.
- Die Zahlung läuft über die Bezahlseite der Stripe Payments Europe, Limited. Für deren Barrierefreiheit ist Stripe verantwortlich. Uns liegt dazu keine Konformitätserklärung von Stripe vor, und wir haben die Seite nicht selbst geprüft. Das sagen wir hier offen, statt eine Zusage zu machen, für die wir keinen Beleg haben.
- Falls Ihnen die Bezahlseite nicht zugänglich ist, schreiben Sie an info@bfsg-portal.de. Wir stellen Ihnen dann eine Rechnung und schalten den Plan nach Zahlungseingang von Hand frei.
Grundlage ist eine interne Prüfung. Es handelt sich um eine Selbstbewertung, nicht um eine Konformitätsprüfung durch eine unabhängige Stelle.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Anstalt öffentlichen Rechts, Magdeburg.
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon +49 391 289 230 23 · kontakt@mlbf-barrierefrei.de
5. Rückmeldung
Ihnen ist auf dieser Seite eine Barriere aufgefallen oder Sie benötigen einen Inhalt in anderer Form? Schreiben Sie an info@bfsg-portal.de.