Verträge kündigen
Dies ist die Bestätigungsseite nach § 312k BGB. Sie brauchen kein Konto und keine Anmeldung. Füllen Sie die Felder aus und drücken Sie unten auf „jetzt kündigen“, damit ist Ihre Kündigung erklärt und bei uns eingegangen.
Ihre Kündigung
Eingegangen am .
- Art der Kündigung
- Bezeichneter Vertrag
- Das Vertragsverhältnis endet
- Unser Zeichen
Was danach passiert
- Wir bestätigen Ihnen sofort per E-Mail den Inhalt Ihrer Erklärung, Datum und Uhrzeit des Eingangs und den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet, so verlangt es § 312k Absatz 4 BGB.
- Bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums läuft Ihre Prüfung normal weiter. Sie verlieren nichts, wofür Sie schon bezahlt haben.
- Danach wird nichts mehr abgebucht. Sie müssen nichts weiter tun.
- Die Prüfberichte, die Sie bereits erhalten haben, bleiben Ihre. Wir fordern nichts zurück und sperren nichts.
Sichern Sie sich Ihre Erklärung
Nach dem Absenden können Sie Ihre Kündigung als PDF herunterladen. Darin stehen Datum und Uhrzeit und der Hinweis, dass Sie die Erklärung über die Schaltfläche „jetzt kündigen“ abgegeben haben. § 312k Absatz 3 BGB gibt Ihnen ausdrücklich das Recht darauf, heben Sie das Dokument auf.
Kündigung auf anderem Weg
Sie sind an diese Seite nicht gebunden. Eine Kündigung per E-Mail an info@bfsg-portal.de oder per Brief an Nineteen84 Capital GmbH, Olenland 48, 22415 Hamburg ist genauso wirksam. Der Weg über diese Seite ist nur der schnellste, weil Sie die Bestätigung sofort bekommen.
Etwas anderes als kündigen?
Wenn Sie einen Einmalkauf rückgängig machen wollen, ist das kein Fall für diese Seite: dafür gibt es das Widerrufsrecht. Wenn nur eine andere Adresse geprüft werden soll oder Sie eine Domain hinzufügen möchten, schreiben Sie uns kurz, dafür müssen Sie nicht kündigen.